Anmeldung für Pferde
Wichtige Information
zur Tiergesundheit und zum Tierschutz
Bitte beachten Sie bei Anmeldung Ihrer Tiere die Hinweise zu tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Anforderungen des Veterinäramtes des Kreises Siegen-Wittgenstein. Merkblatt als PDF-Datei
Anmerkung:
Alle Groß- und Kleinpferde, die einen Abstammungsnachweis besitzen, dürfen an der Tierschau teilnehmen. Hengste müssen zum Tag der Anmeldung gekört sein. Dies gilt auch für alle Junghengste. Saugfohlen dürfen nur zusammen mit ihren Müttern vorgestellt werden. Eine Familie besteht aus einer Mutter mit 2 Nachkommen mit einem Mindestalter von 2 Jahren.
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